Ersatzpflege in Köln

Was ist Ersatzpflege?

Ersatzpflege ist ebenfalls als Verhinderungspflege bzw. Urlaubspflege bekannt. Hilfs- und Pflegebedürftige, welche z.B. von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Dieser Anspruch besteht, wenn die sonst pflegende Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Die Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege ist in § 39 SGB XI geregelt.

Unsere Leistungen in der Ersatzpflege

Unsere konkreten Leistungen in der Ersatzpflege werden durch Ihre persönlichen Bedürfnisse, Wünsche und Interessen bestimmt. Jeder Mensch ist einzigartig und wird von uns entsprechend behandelt.

Mögliche Inhalte der Ersatzpflege können sein:

  • Theater- und Kinobesuche
  • Spazieren gehen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Begleitung zu Terminen (z.B. Arzt)
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Tagesstrukturierung
  • Einkaufen gehen und Besorgungen erledigen
  • Mahlzeiten vorbereiten bzw. Kochen
  • Putzen und Reinigen
  • Bei Urlaub
  • Bei Krankheit
  • Bei sonstiger Verhinderung

Was macht uns besonders?

  • Durch unser Konzept von mindestens 2 Std. je Einsatz ermöglichen wir den Aufbau einer persönlichen Beziehung zwischen Kund*in und Betreuungskraft und es ist auch immer ausreichend Zeit für ein vertrauensvolles Gespräch.
  • Die Betreuung wird immer durch dieselbe Person durchgeführt. Daher gibt es keine ständigen Personalwechsel und nicht immer neue Gesichter. Hierdurch stärken wir zusätzlich den Aufbau einer persönlichen Beziehung.
  • Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind im Fokus. Somit entscheiden Sie auch über Zeiten, Tage und die erbrachten Leistungen.
  • Wir leisten aktivierende Betreuung, somit ist unser Ziel die Erhaltung von Fähigkeiten.
  • Unsere speziell geschulten Betreuungskräfte sind deutschsprachig, bei uns fest angestellt und kommen aus der Umgebung. 

Unsere Kund*innen über uns

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Liebe M. (Betreuungskraft),
wir möchten uns bei Dir sehr herzlich bedanken. Unsere Großmutter G. ist durch Dich aufgeblüht und hat sich immer auf die Zeit mit Dir gefreut. Neben der Unterstützung im Alltag, bist Du zu einer engen Vertrauensperson von G. geworden. Gleichzeitig konntest Du uns als Familie dadurch sehr entlasten. So konnten wir vor allem die schönen Momente mit unserer Großmutter genießen. Noch einmal vielen vielen Dank.

Angehörige einer Kundin

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Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Tochter und ich sind uns einig, dass wir von Ihrer Leistung und insbesondere Ihren Mitarbeitern außerordentlich überzeugt sind. Frau N. (Betreuungskraft) hat einen einwandfreien und liebevollen Umgang sowohl mit meiner Tochter als auch mit mir. Mein Haushalt wurde stets zu meiner vollsten Zufriedenheit und in meinem Sinne weitergeführt. Ein großes Lob an das gesamte PflegeKoala-Team!

Kunde

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Liebe PflegeKoala,
wir möchten uns bei Ihnen in der Verwaltung als auch bei Frau S. (Betreuungskraft) für den super Job bedanken. Wann immer etwas mit unserer Oma war, waren Sie erreichbar und haben uns sowohl inhaltlich als auch emotional begleitet. Wenn eine Vertretung notwendig war, haben Sie immer eine Lösung gefunden. Zudem war insbesondere Frau S. eine wirklich tolle Person und hat alles in Bewegung gesetzt, um für unsere Oma und auch uns da zu sein.

Familie einer Kundin

Häufige Fragen und Antworten

Ja, wir beraten Sie sehr gerne und kostenlos. Hierbei sprechen wir über Ihre Wünsche und Bedürfnisse, die Finanzierung und natürlich sämtliche offenen Fragen von Ihrer Seite. Melden Sie sich einfach bei uns.

Grundsätzlich suchen wir immer nach den bestmöglichen Mitarbeiter*innen für PflegeKoala. Dabei achten wir insbesondere auf Zuverlässigkeit, Empathie und Kompetenz. Die meisten unserer Betreuungskräfte bringen berufliche oder private Vorerfahrungen in der Betreuung und Pflege mit. Zudem werden alle unsere Betreuungskräfte regelmäßig geschult, um eine hohe Zufriedenheit und Qualität zu gewährleisten. Des Weiteren muss jede Betreuungskraft vor dem ersten Einsatz ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

In einem für Sie kostenlosen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ab. Auf Basis dieser Informationen, wird eine Betreuungskraft für Sie ausgesucht. Hierbei achten wir auf Fähigkeiten, Wohnort, Einsatzzeiten sowie auf menschliche Faktoren. Sofern es trotzdem menschlich nicht funktionieren sollte, so ist ein Wechsel der Betreuungskraft ebenfalls möglich.

Grundsätzlich sind wir 24 Std täglich an 365 Tagen für Sie im Einsatz. Die Planung der Einsätze erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen und Ihrer Betreuungskraft. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 2 Std. je Einsatz und nach oben gibt es keine Grenzen, bis hin zur 24h Pflege mit mehreren Betreuungskräften.

Grundsätzlich vereinbaren Sie die Einsatzzeiten/Termine direkt mit der Betreuungskraft. Sollte der Einsatz wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen, so informieren wir Sie hierrüber und bieten Ihnen bei Interesse eine Vertretung an.

Leistungen für Pflege und Betreuung lassen sich auf diverse Weisen finanzieren. Grundsätzlich lassen sich die Leistungen eines zugelassenen Betreuungsdienstes, wie PflegeKoala, über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), die Haushaltshilfe (§ 38 SGB V bzw. § 24h SGB V), über das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder privat finanzieren.

Der Preis ergibt sich in der Regel aus der Vergütungsvereinbarung bzw. der Versorgungsvereinbarung mit den Pflegekassen bzw. der Krankenversicherung. Je nach Leistung beinhalten Ihre Gesamtkosten neben den Preis je Stunde zusätzlich eine Anfahrtspauschale je Einsatz sowie Zuschläge für Nächte, Sonntage und Feiertage. Diese Kosten lassen sich durch die Kassen finanzieren. Sollten doch Kosten privat getragen werden, so lassen sich diese von der Steuer absetzen.

Als zugelassener Betreuungsdienst können wir sowohl mit den Pflegekassen und Krankenkassen als auch mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen direkt abrechnen.

Anspruch auf die Verhinderungspflege hat jede*r Pflegebedürftige ab einschließlich Pflegegrad 2. Zusätzlich muss der Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten vorliegen.

Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jede*r Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (ab einschließlich Pflegegrad 1).

Anspruch auf das Pflegegeld hat jede*r Pflegebedürftige ab einschließlich Pflegegrad 2.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten für Pflegedienste und Betreuungsdienste als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Hierbei lassen sich nur die privat gezahlten Kosten absetzen und nicht zusätzlich die von der Pflegekasse übernommenen Aufwendungen. Grundsätzlich kann sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Angehörigen die Kosten absetzen, je nachdem wer diese gezahlt hat. Für weitere Informationen lassen Sie sich am besten steuerlich beraten.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten. In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.










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    Betreuungsdienst Köln

    PflegeKoala GmbH
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